Seit 2021 gilt die
Überprüfungspflicht für Pflanzenschutzgeräte auch für Granulatstreuer. Das betrifft jene Geräte, mit denen Bodeninsektizide (z.B. Belem 0.8 MG, Force Evo, Attracap) ausgebracht werden. Neugeräte müssen fünf Jahre nach dem Kauf bzw. nach der Auslieferung (laut Datum auf Lieferschein oder Rechnung) erstmals überprüft werden. Für in Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, ist eine Überprüfung mit Ausstellung einer Prüfplakette erforderlich. In weiterer Folge gelten dann Prüfintervalle von drei Jahren, wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten.
NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001077